Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen

 

Dienstgrad

min.
Dienstjahre

min.
Lehrgänge

Bemerkungen

FFA
FMA
Feuerwehrfrau-Anwärterin
Feuerwehrmann-Anwärter

Einstiegs-

dienstgrad

keine

mindest Eintrittsalter 16 Jahre
FF
FM
Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann

1

Truppmann-
ausbildung
Teil 1

War der Anwärter mindestens 2 Jahre Mitglied einer JGFW kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang verliehen werden.
OFF
OFM
Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann

3

Truppmann-
ausbildung
Teil 2

------------------

bzw. Grundaus-
bildungslehrgang
bis zum 31.12.2004

Beförderung durch OrtsBM.
HFF
HFM
Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann

4

------------------

10

Truppführer

------------------

2 technische
Lehrgänge

Beförderung durch OrtsBM.
EHFF
EHFM
Erste Hauptfeuerwehrfrau
Erster Hauptfeuerwehrmann

15

------------------

20

Truppführer

------------------

2 technische
Lehrgänge

Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM vergeben werden kann.
LM Löschmeisterin
Löschmeister



5

Gruppenführer
I und II

An Funktion gebunden (z.B. Gruppenführer, Kreisausbilder)
OLM Oberlöschmeisterin
Oberlöschmeister



6

Gruppenführer
I und II

Als Funktion Gruppenführer =
Enddienstgrad (Ortsw. Grundausstattung)
HLM Hauptlöschmeisterin
Hauptlöschmeister



7

Gruppenführer
I und II

Als Funktion Gruppenführer =
Enddienstgrad (Stützpunkt- / Schwerpunktwehr)
EHLM Erste Hauptlöschmeisterin
Erster Hauptlöschmeister



8

Gruppenführer
I und II

Für die Funktionen Stellv.Kreisjugendwart Stellv.Kreisausbildungsl. Stellv.Ortsbrandmeister (Grundausstattung)
BM Brandmeisterin
Brandmeister

8

Gruppenführer
I und II

Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Grundausstatung) oder Stellv.OrtsBM (Stützpunkt)
OBM Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister

9

Zugführer
I und II

Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Stützpunkt) oder Stellv.OrtsBM (Schwerpunkt)
HBM Hauptbrandmeisterin
Hauptbrandmeister

10

Zugführer
I und II

Enddienstgrad bei Funktion OrtsBM (Schwerpunkt) oder Stellv.GemBM
EHBM Erste Hauptbrandmeisterin
Erster Hauptbrandmeister

10

Zugführer
I und II

An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister gebunden. Bei Städten mit BF ist dies der höchste DG der Freiwilligen Feuerwehr.
ABM Abschnittsbrandmeisterin
Abschnittsbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter in Landkreisen mit Unterteilung in Brandschutzabschnitte oder Stellv. KBM in Landkreisen ohne Brandschutzabschnitte gebunden.
KBM Kreisbrandmeisterin
Kreisbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.
RBM Regierungsbrandmeisterin
Regierungsbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
EBBM Erste Bezirksbrandmeisterin
Erster Bezirksbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)

 

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